Schulabschlüsse

Schulabschlüsse an der Mittelschule

Im Mittelschulverbund West der Mittelschulen Johan-Daniel-Preißler, Carl-von-Ossietzky und St. Leonhard können alle schulischen Abschlüsse der Mittelschule erworben werden.

 

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Dieser Abschluss kann an jeder Mittelschule des Mittelschuleverbundes West erworben werden.

 

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser beträgt.

Im Mittelschulverbund West bestehen Praxisklassen an der Johann-Daniel-Preißler-Schule. Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link: Praxisklasse

 

Qualifizierender Abschluss an der Mittelschule

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Im Mittelschulverbund West kann an allen Standorten (Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule, Mittelschule St.Leonhard und Carl-von-Ossietzky-Mittelschule) die Prüfung zum Qualifizierenden Mittelschulabschluss abgelegt werden.

 

Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen – und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.

Klassen des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule bestehen an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule. Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link: M-Zug

  • Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen („9+2-Modell“).

Vorbereitungsklassen V1 und V2 der Mittelschule bestehen an der Mittelschule St. Leonhard. Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link: V-Klassen

 

Abschlüsse externer Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen, so auch an den Schulen des Mittelschulverbundes West

    • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
    • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
    • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

 

Quelle und © Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

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